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   BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R   

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https://dejure.org/2009,95601
BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R (https://dejure.org/2009,95601)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R (https://dejure.org/2009,95601)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R (https://dejure.org/2009,95601)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; abhängige Beschäftigung; Arbeitsentgelt; A-Jugend-Fußballspieler; Fußballverein; Mitgliedschaft; Vereinspflicht; Wie-Beschäftigter

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Erbringung fußballerischer Tätigkeiten gegen Entgelt

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Aufwandsvergütung macht A-Junioren nicht zum Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2010, 172
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (BSG vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 11; BSG vom 30. März 2006 - B 10 KR 2/04 R - SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 20).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, wie diese Zuwendung vom Kläger oder Sportverein bezeichnet worden ist, da es für die rechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit nicht auf die Benennung der Geldleistung, sondern auf den mit ihr verfolgten Zweck ankommt (BSG vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 15 mwN).

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (BSG vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 11; BSG vom 30. März 2006 - B 10 KR 2/04 R - SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 20).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
    Voraussetzung für eine solche Wie-Beschäftigung ist aber, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG vom 13. September 2005 - B 2 U 6/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 RdNr 7 mwN).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
    Die zu beurteilenden Verrichtungen dürfen nicht allein im Rahmen der Mitgliedschaft zu einem privatrechtlichen Verein in Erfüllung mitgliedschaftlicher Vereinspflichten ausgeübt worden sein (BSG vom 13. August 2002 - B 2 U 29/01 R - Juris RdNr 21; BSG vom 27. Januar 1994 - 2 RU 17/93 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 27 S 100 f).
  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 17/93

    Beitragspflicht - Unfallversicherung - Ausbildung - Sportverein - Übungsleiter

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
    Die zu beurteilenden Verrichtungen dürfen nicht allein im Rahmen der Mitgliedschaft zu einem privatrechtlichen Verein in Erfüllung mitgliedschaftlicher Vereinspflichten ausgeübt worden sein (BSG vom 13. August 2002 - B 2 U 29/01 R - Juris RdNr 21; BSG vom 27. Januar 1994 - 2 RU 17/93 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 27 S 100 f).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 25/02 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Berufsfußballspieler -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
    Materielle Anreize zur Förderung der sportlichen Leistungsbereitschaft und zur Erreichung sportlicher Erfolge lassen aber nicht zwingend auf ein Arbeitsentgelt schließen, das für eine Beschäftigung erbracht wird und das Vorliegen einer Beschäftigung voraussetzt, aber nicht begründet (vgl BSG vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R - Juris RdNr 27 mwN).
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 S 1 SGB VII ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R - Juris RdNr 25; BSG vom 13.9.2005 - B 2 U 6/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 RdNr 7 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13

    Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern

    Die zu beurteilenden Verpflichtungen dürfen nicht allein im Rahmen der Mitgliedschaft zu einem privatrechtlichen Verein in Erfüllung mitgliedschaftlicher Vereinspflich-ten ausgeübt werden (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R - Rdnr. 19 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen formal als Amateur

    Das gilt auch für die Befugnis des Trainers, eine nicht genehmigte Abwesenheit zu sanktionieren (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R -, Rn. 23, juris).

    Für die rechtliche Qualifizierung der Tätigkeit kommt es nicht unbedingt auf die Benennung der Gegenleistung an, sondern auf den tatsächlich mit ihr verfolgten Zweck bzw. auf ihr äußeres Erscheinungsbild (BSG, Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 1, Rn. 27; BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R -).

    Auch materielle Anreize zur Förderung der sportlichen Leistungsbereitschaft und zur Erreichung sportlicher Erfolge lassen als solche nicht zwingend auf ein Arbeitsentgelt schließen, das für eine Beschäftigung erbracht wird und das Vorliegen einer Beschäftigung voraussetzt, aber nicht begründet (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R - Juris RdNr. 27 mwN; BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R -, Rn. 24, juris).

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